Dieses ehrenwerte Haus

Warum man besser die Hausordnung liest, ehe man eine Wohnung bezieht.

Wenn viele Menschen unter einem Dach wohnen, braucht’s Regeln, sprich eine Hausordnung. So eine Hausordnung (diese beschriebene stammt aus den 1960er Jahren und ist heute noch gültig) kann durchaus Unterhaltendes beinhalten - wie beispielsweise diese, in leicht antiquierter Sprache gehaltenen, Vorschriften: „Der Hausbesorger ist verhalten, unverträgliche und streitsüchtige Personen zu verwarnen...“; „Im Falle der Verunreinigung der Wohnung mit Ungeziefer hat der Wohnungsinhaber die Entwesung durch einen hiezu befugten Gewerbetreibenden auf eigene Kosten durchzuführen.“ Außerdem ist vermerkt, dass Teppiche, Möbel und Matratzen „nur während der festgelegten Klopfstunden geklopft werden dürfen“ oder dass Fußabstreifer „wöchentlich mindestens einmal gut auszuklopfen sind“ (nur zu den Klopfstunden, jedoch nicht aus Fenstern, Balkonen sowie im Stiegenhaus - versteht sich). Na gut, könnte man jetzt sagen, Papier ist ja bekanntlich geduldig. In diesem Haus sollte man sich aber besser an die Regeln halten, will man Kleinkriege mit den (leicht antiquierten) Nachbarn vermeiden und noch länger in seiner Wohnung wohnen.

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Zuletzt aktualisiert: 18. Mai, 14:37

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